| DFR-Curriculum "Reisemedizin" | |||
| (Stand: 16.09.2005) | |||
| Eine fachliche Qualifikation auf dem
Gebiet der "Reisemedizin" setzt nach Auffassung des Deutschen Fachverbandes
Reisemedizin e.V. eine gründliche und substantielle Wissensvermittlung
voraus, vor allem dann, wenn die Bezeichnung Reisemedizin auch nach außen
hin als Spezialisierung bekannt gemacht wird. Hierfür ist nach Auffassung
des Fachverbandes einen Lehrgang von wenigstens 120 Unterrichtsstunden
notwendig. Dabei sollte das Lehrangebot im Hinblick auf die Möglichkeit
einer berufsbegleitenden Absolvierung so flexibel wie möglich gestaltet
werden. Das Curriculum des Deutschen Fachverbandes Reisemedizin e.V. berücksichtigt die fachlichen Inhalte der Reisemedizin, die von der Weltgesundheitsorganisation veröffentlicht worden sind (1); weiterhin die von der International Society of Travel Medicine als Curriculum für eine Qualifizierung in Reisemedizin geforderten Inhalte (2); berücksichtigt sind auch die Inhalte des 32-stündigen Curriculums "Reisemedizinische Gesundheitsberatung" der Bundesärztekammer (3). |
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| (1) International travel and health, WHO,
2002 (2) Body of knowledge for the Practice of Travel Medicine, J. Travel Med 2002; 9:112-115 (3) DTG-Zertifikat für Reisemedizin, Fassung Oktober 2000, http://www.dtg.mwn.de |
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Fachzertifikat "Reisemedizin (DFR)" Bei Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an allen Lehrgangsabschnitten erhält der Arzt auf Antrag das Fachzertifikat "Reisemedizin (DFR)" . Der Antrag ist an den Vorsitzenden des Ausschusses "Aus-, Weiter- und Fortbildung" beim Deutschen Fachverband e.V. zu stellen. Bei Ablehnung eines Antrages entscheidet im Streitfall der Vorstand des Fachverbandes abschließend. Gültigkeit/Verlängerung Antrag auf Zuerkennung des DFR-Fachzertifikates Reisemedizin (PDF-Format) Antrag auf Zuerkennung des Tauchsportzertifikates (PDF-Format) |
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