| FORT- UND WEITERBILDUNG IN DER REISEMEDIZIN | |
| SACHSTAND UND PERSPEKTIVEN | |
| Die von der Bundesärztekammer vorgesehene
Novellierung der Weiterbildungsordnung hat eine heftige und teilweise
kontroverse Diskussion über die Positionierung der Reisemedizin in der
neuen Weiterbildungsordnung entfacht. Unter Einbeziehung verschiedener
Fachgesellschaften u.a. auch des Deutschen Fachverbandes Reisemedizin
wurden zunächst mehrere Modelle zur Einbindung der Reisemedizin in
die neue Weiterbildungsordnung diskutiert, unter anderem die von uns unter
inhaltlichen Gesichtspunkten strikt abgelehnte Anbindung der Reisemedizin an
die Tropenmedizin (wir berichteten mehrfach an dieser Stelle
darüber). Der aktuelle Entwurf des Weiterbildungsausschusses der Bundesärztekammer sieht nun vor, die Reisemedizin als "Curriculäre Fortbildung" in die Konzeption der Fort- und Weiterbildung einzugliedern. Sie wird damit also zunächst weder als eigenständige Zusatzbezeichnung aufgenommen, noch einem anderem Gebiet (beispielsweise der Tropenmedizin) zugeordnet. Obwohl wir uns entsprechend dem Auftrag unserer Mitglieder für die Einführung einer neuen Zusatzbezeichnung "Reisemedizin" eingesetzt hatten, halten wir dieses Ergebnis für akzeptabel. Dem jungen Fach Reisemedizin als typischem Querschnittsfach wird so in den nächsten Jahren eine eigenständige Entwicklungsmöglichkeit eingeräumt, die später doch noch zu einer Platzierung im Bereich der Zusatzbezeichnungen führen kann. Insbesondere sehen wir unser Konzept einer zweigleisigen Fortbildung bestätigt: einerseits eine breite reisemedizinische Wissensvermittlung für alle mit der Reisemedizin befassten Ärzte (Abschluss Basiszertifikat "Reise-Gesundheitsberatung") anzubieten, andererseits durch die Vermittlung von spezifischen und umfangreichen reisemedizinischen Kenntnissen und Erfahrungen für Ärzte mit reisemedizinischem Schwerpunkt (Abschluss Fachzertifikat "Reisemedizin") eine Spezialisierung zu ermöglichen. Das DFR-Basiszertifkat ist eine mittlerweile anerkannte und etablierte Größe in der Reisemedizin. Zur weiteren Entwicklung geht es hier vor allem noch darum, die z. Zt. von mehreren reisemedizinischen Fachgesellschaften vergebenen Zertifikate, die sich in der Sache tatsächlich kaum unterscheiden, abzugleichen und im Konsens zu einem gemeinsamen Grundzertifikat zusammenzufassen. Um diese Entwicklung zu fördern, erkennt der Deutsche Fachverband Reisemedizin bereits jetzt verschiedene Fortbildungsgänge und Zertifikate für die Erteilung des DFR-Basiszertifikates an (siehe unten). Bezüglich des DFR-Fachzertifikates haben wir - auch zur Umsetzung der Beschlüsse unserer letzten Mitgliederversammlung in Potsdam die positiven Impulse der kontroversen Fortbildungsdiskussionen aufgenommen und das bereits bestehende und mehrfach veröffentlichte Konzept für das Fachzertifikat weiterentwickelt und konkretisiert. Die Kursinhalte des 120 Stunden Kurses wurden festgelegt und der Bundesärztekammer als Vorschlag zur curriculären Fortbildung in "Reisemedizin" zur Verabschiedung im zuständigen Ausschuss vorgelegt (Siehe nebenstehendes "Curriculum Fachkurs-Reisemedizin" im Rahmen der curriculären Fortbildung). Besonderes Augenmerk haben wir dabei darauf gelegt, unsere Inhalte mit den internationalen Vorgaben, insbesondere denen der WHO zu fachlichen Inhalten der Reisemedizin und des Body of Knowledge for the Practice of Travel Medicine der International Society of Travel Medicine, kompatibel zu gestalten. Nach unserer Auffassung wird die internationale Entwicklung der Reisemedizin mit ihrer Tendenz zur fachlichen Selbständigkeit und Betonung des interdisziplinären Charakters der Reisemedizin auch richtungsweisend für unsere nationale Entwicklung sein. Diese Tendenz bestätigt im übrigen auch unsere Position, die wir gegenüber der Ärztekammer und anderen Fachgesellschaften nachdrücklich vertreten haben. Weiterhin wichtig ist uns, durch ein Modulsystem bei der Kursstrukturierung eine möglicht flexible Regelung für die Durchführung und Absolvierung der Kurse zu schaffen. D.h., dass die definierten Kursinhalte thematisch gegliedert jeweils 8 Modulen zugeordnet werden, die dann in beliebiger Reihenfolge abzuleisten sind. Zum einen wird hierdurch die Möglichkeit eröffnet, bereits vorhandene fachliche Spezifikationen zu berücksichtigen. Durch die bisherige berufliche Tätigkeit oder individuelle Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erlangte Qualifikationen können einzelnen Modulen zugeordnet und damit partiell anerkannt werden. Beispielsweise braucht ein Arzt mit Anerkennung der GTÜM in der Tauchmedizin das entsprechende Modul nicht nochmals abzuleisten. Hieraus ergeben sich auch sinnvolle Anerkennungsmöglichkeiten für Absolventen des Grundkurses (Zertifikat Reise-Gesundheitsberatung o.ä.) oder von Zusatzbezeichnungen wie Tropenmedizin, Flugmedizin o.ä.. Anerkennungsvorschläge sind hierzu bereits ausgearbeitet, sollten aber mit den in Frage kommenden Disziplinen noch abgestimmt werden. Zum anderen ergibt sich auch die Möglichkeit, - von Teilnehmerseite - die Module bei unterschiedlichen Anbietern abzuleisten oder von Anbieterseite nur einzelne Module anzubieten. Dies setzt selbstverständlich ein funktionierendes und allseits anerkanntes Qualitätsmanagement voraus. Kursinhalte müssen als curriculum- und modulkompatibel anerkannt werden, das Curriculum muss laufend den Erfordernissen in der Praxis und neuen reisemedizinischen Entwicklungen angepasst werden. Dies ist dann eine Aufgabe, bei der dem Deutschen Fachverband Reisemedizin als anbieterneutrale und interdisziplinärer reisemedizinischer Gesellschaft eine koordinierende und qualitätssichernde Funktion zukommt. Ein erster Gesamtkurs für das DFR-Fachzertifikat gemäß dem Curriculum des Fachverbandes wird ab Frühjahr 2003 in Form von 8 Wochenend-Modulen über das Jahr verteilt angeboten. Einrichtungen, die ebenfalls den gesamten Kurs oder einzelne Module nach dem Fachverbands-Curriculum anbieten möchten, sollten sich zur inhaltlichen Abstimmung und im Hinblick auf eine spätere Anerkennung für die Zertifizierung mit dem Deutschen Fachverband Reisemedizin in Verbindung setzen. Das Fachzertifikat wird auf Antrag erteilt, wenn der Antragsteller den gesamten Kurs Reisemedizin, zusammengesetzt aus vom Fachverband anerkannten Kursteilen, absolviert hat. Möglich ist auch die Ableistung von 1 oder 2 Modulen je nach inhaltlicher Ausrichtung im Rahmen von vom Fachverband anerkannten reisemedizinischen Exkursionen. Die Teilnahme an reisemedizinischen Exkursionen wurde bereits vor zwei Jahren (Beschluss der Jahrestagung) als geeignetes Mittel angesehen, durch praktische Reiseerfahrung die Beratung und Betreuung unserer reisemedizinischen Patienten zu verbessern. Neben touristischen Programmpunkten und Besuchen medizinischer Einrichtungen in den Zielländern sollen diese Exkursionen spezifische reisemedizinische Zielsetzungen aufgreifen. Wesentlich für die praktische reisemedizinische Tätigkeit ist das eigene Erfahren von Problemen des Reisens und auch der Reiseorganisation, von unterschiedlichen Reisearten und der touristischen Infrastruktur des Ziellandes auf verschiedenen Touristikniveaus. Hierbei sollen die reisemedizinisch relevante medizinische Infrastruktur, für Touristen wichtige medizinische Versorgungsebenen, die medizinischen Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort sowie Anlaufstellen unterwegs kennen gelernt werden. Hierdurch unterscheiden sich reisemedizinische Exkursionen wesentlich von tropenmedizinisch oder berufsgenossenschaftlich (G 35) ausgerichteten Reisen. Um dieses wichtige Element reisemedizinischer Fortbildung zu fördern, hat sich der Fachverband dazu entschlossen, selbst richtungsweisend tätig zu werden und im Herbst eine Exkursion nach Indien anzubieten. Dr. med. Ulrich Klinsing Vorstandsmitglied des Deutschen Fachverbandes Reisemedizin Vorsitzender des Fachausschusses Aus-, Fort- und Weiterbildung |
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Für das DFR-Basiszertifikat
anerkannte Fortbildungsgänge und Zertifikate
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