Weiterbildung in Reisemedizin
Vorstellungen des Fachverbandes in Einklang mit geplanter Neustrukturierung der ärztlichen Weiterbildung
 
Der Deutsche Ärztetag hat im Mai die Grundstruktur der künftigen Weiterbildungsordnung beschlossen. Danach wird es künftig als führbare Bezeichnungen Fachgebiete, Schwerpunkte, Bereiche und Befähigungsnachweise geben. Bereich und Befähigungsnachweis sind wie folgt definiert:
  • Ein Bereich beinhaltet Weiterbildungsinhalte, die auch mehreren Gebieten zugeordnet werden können.
  • Der Befähigungsnachweis bestätigt Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Gebiet, die nicht zu den vorgeschriebenen Mindestinhalten der Facharztweiterbildung gehören. Hierzu zählen insbesondere bestimmte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
Bezogen auf die Reisemedizin, entspricht das "Basis-Zertifikat Reise-Gesundheitsberatung" des Fachverbandes, wie auch das DTG-Zertifikat "Reisemedizin" der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und internationale Gesundheit in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrtmedizin dem neu im Rahmen der Weiterbildung vorgesehenen Befähigungsnachweis. Das Gleiche gilt auch für das "Diplom für Reise- und Touristikmedizin" der Deutschen Gesellschaft für Reise- und Touristikmedizin oder auch für den Lehrgang der Berufsgenossenschaften zum Erwerb der Berechtigung zur Durchführung von Untersuchungen nach G 35 (Vorsorgeuntersuchungen und Beratung für Aufenthalte in warmen Ländern). Alle diese genannten Qualifizierungen basieren auf einer vergleichbaren 32-stündigen theoretischen Weiterbildung, die die Grundlagen der reisemedizinischen Vorsorgeberatung vermittelt.

Die Einführung eines Befähigungsnachweises als führbare Bezeichnung für die reisemedizinische Vorsorgeberatung (Reise-Gesundheitsberatung) wäre eine berufsrechtliche Klammer für die bisher verschiedenen Zertifikate, die dann die theoretische Weiterbildung darstellen würden und diese an entsprechenden Vorgaben der Weiterbildungsordnung einheitlich ausrichten müßten. Damit wäre auch einer sich zwangsläufig entwickelnden Verunsicherung in der Ärzteschaft vorgebeugt, welches der o.g. Zertifikate welchen Stellenwert hat.

Ein Befähigungsnachweis "Reise- Gesundheitsberatung" würde sich auch insoweit sinnvoll in der ärztlichen Weiterbildung eingliedern, als damit eine Entwicklung eingeleitet würde, die ärztliche Gesundheitsberatung (präventivmedizinische Vorsorgeberatung) in der Allgemein- oder Facharztpraxis für einzelne Bereiche zu zertifizieren und fachinhaltlich festzulegen. Heute kann jeder Arzt ohne entsprechende Weiterbildung von sich sagen, er führe reisemedizinische Vorsorgeberatungen oder auch ernährungsmedizinische Beratungen durch. Ein von der Ärztekammer anerkannter Nachweis entsprechender Spezialkenntnisse ist hierfür bisher nicht erforderlich.

Eigentlich sollte jeder Arzt aufgrund seiner Qualifikation Gesundheitsberater sein. Eine qualifizierte Gesundheitsberatung erfordert jedoch nicht nur fachliche sondern auch didaktische und andere Zusatzkenntnisse, um auf der Basis medizinisch wissenschaftlicher Erkenntnisse wirksam zu beraten. Langfristig wäre dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheitsberatung in den einzelnen Fachgebieten der Weiterbildung jeweils einen integrierten eigenständigen Stellenwert bekommt. Erst dann wird jeder Arzt auch qualifiziert und wirksam beraten können. Dies wäre letztlich durch entsprechende Befähigungsnachweise zu erreichen.

Neben dem breit angelegten Befähigungsnachweis für die Reise-Gesundheitsberatung benötigen wir aber auch eine eigenständige "Reisemedizin", in Form einer Bereichsbezeichnung analog zur Flugmedizin, Tropenmedizin, Verkehrsmedizin u.a.m.. Von daher wäre es unglücklich, dem Befähigungsnachweis die Bezeichnung "Reisemedizin" zu geben. Reisemedizin umfasst mehr als nur die Gesundheitsvorsorgeberatung für Reisen. Reisemedizin ist am ehesten vergleichbar mit der Arbeitsmedizin. So, wie die Arbeitsmedizin sich mit allen Aspekten und Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit befasst, so muss und wird sich die Reisemedizin mit allen Aspekten und Wechselwirkungen des Reisens und der Gesundheit des Menschen befassen, sowohl in naturwissenschaftlichen als auch empirischen Studien.

Wir wissen heutzutage noch viel zu wenig über die gesundheitlichen Auswirkungen von Klimawechsel, Zeitverschiebungen, kurzfristigen Höhenaufenthalten, psychischen Auswirkungen von Reisestress u.a.m., insbesondere auch in seinen Auswirkungen auf bestehende chronische Krankheiten. So hat eine Studie der Weltbank bei ihren vielreisenden Mitarbeitern vermehrte psychosomatische Leiden verdeutlicht. Schon der normale Menschenverstand sagt einem, dass die immer schnellere und immer weitreichendere berufliche und private Mobilität der Menschen sehr wahrscheinlich auch gesundheitliche Auswirkungen haben wird. Nur ist dies noch wenig untersucht. Die in letzter Zeit besonders herausgestellte Venenthrombose bei Flugreisen ist ein solches Beispiel. Mit Sicherheit gibt es eine Vielzahl von anderen Gesundheitsproblemen im Zusammenhang mit Reisen, die bei konsequenter Untersuchung nachweisbar oder auch als unproblematisch bestätigt würden.

Deshalb fordert der Deutsche Fachverband Reisemedizin neben dem Befähigungsnachweis für die Reise-Gesundheitsvorsorgeberatung zusätzlich die Einführung einer Bereichsbezeichnung "Reisemedizin", mit dem Ziel, Forschung und Lehre in diesem Bereich voranzutreiben und die breit angesiedelte Reise-Gesundheitsvorsorgeberatung auf eine möglichst vielschichtige interdisziplinäre wissenschaftliche Basis zu stellen.

Neben den verschiedenen Inhalten aus bestehenden Fachgebieten und Bereichen (Innere Medizin, Infektiologie, Tropenmedizin, Flugmedizin, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene, Umweltmedizin und Umwelthygiene, Sport- und Leistungsmedizin u.a.m.) muss der Reisemediziner auch über Wissen und Kenntnisse von gesundheitlichen Rahmenbedingungen verfügen. So muss er u.a. Kenntnisse über medizinische Versorgungsstrukturen in anderen Ländern, über ökologische Zusammenhänge von Gesundheit und Krankheit sowie über Reise- und Tourismus-Strukturen haben und einordnen können. Insoweit hat die Reisemedizin neben den Fachkenntnissen aus anderen Fachgebieten, Schwerpunkten und Bereichen auch durchaus einen vielschichtigen eigenständigen "body of know-ledge", den ein Reisemediziner sich aneignen muss. Hierzu gehört auch eigene Reise- und Ländererfahrung, zumindest exemplarisch, so dass der Reisemediziner weniger kundigen Ärzten als fachliche Referenzperson oder -einrichtung dienen kann.

Der Deutsche Fachverband Reisemedizin hat von daher bei der Bundesärztekammer auch die Einführung einer Bereichsbezeichnung "Reisemedizin" neben dem Befähigungsnachweis für "Reise-Gesundheitsberatung" angeregt. Inwieweit die Bundesärztekammer dieser Anregung folgen wird, bleibt abzuwarten. Wichtig wäre hier auch, zwischen den verschiedenen Fachgesellschaften bzw. Anbietern reisemedizinischer Zertifikate einen Konsens zu finden, der dann gemeinsam bei der Bundesärztekammer vorgetragen und vertreten werden könnte. Je mehr Gesellschaften und Verbände hinter einem Vorschlag stehen, um so größer sind die Chancen etwas zu erreichen.

Über die Weiterbildung zu einer Bereichsbezeichnung "Reisemedizin" hat der Fachverband bereits in früheren Ausgaben dieser Fachzeitschrift berichtet (Heft 2/99, S. 40 und Heft 4/99, S. 40/41). Zentraler Bestandteil der Weiterbildung ist ein modulhaft aufgebauter theoretischer Lehrgang von insgesamt mindestens 120 Stunden. Die weiteren Voraussetzungen für die Bereichsbezeichnung “Reise- und Touristikmedizin” sowie die Weiterbildungsinhalte sind hier noch einmal zusammengestellt.

Die genannten Voraussetzungen bzw. Nachweise sind ein erster Angang, der Reisemedizin spezielle Inhalte zu geben. Die aufgelisteten Weiterbildungsinhalte werden zu ergänzen sein; hier ist sicherlich noch viel Diskussion erforderlich. Der Fachverband versteht die von seinem "Ausschuss Aus-, Weiter- und Fortbildung" erarbeiteten Vorschläge als Anregung für eine breite Konsensbildung der relevanten Fachgesellschaften und Fachorganisationen.

Prof. Dr. med. E. Kröger, 1. Vorsitzender