Novellierung der Weiterbildungsordnung für Ärzte
Qualifikation in Reisemedizin - künftig nur für Tropenmediziner?
 
Die Bundesärztekammer bereitet derzeit auf Beschluss des Deutschen Ärztetages eine Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung vor. Inzwischen wurden zu dem Entwurf die einzelnen wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fachverbände gehört. Am 20. Februar fand vor dem Weiterbildungsausschuss der Bundesärztekammer eine gleichzeitige Anhörung für die Bereiche Flugmedizin, Reisemedizin, Tropenmedizin und Impfkunde statt. Auch der Deutsche Fachverband Reisemedizin e.V. war zu dieser Anhörung von der Bundesärztekammer eingeladen worden.

Der Fachverband wurde vertreten durch den Vorsitzenden, Prof. Dr. Kröger, und den Vorsitzenden des Ausschusses Aus-, Weiter- und Fortbildung, Dr. Klinsing, zugleich einer der beiden stellvertretenden Vorsitzenden. Zu der Anhörung waren außerdem Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und internationale Gesundheit e.V. (DTG), der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrtmedizin e.V. (DLRM), der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e.V. und vom Fliegerarztverband e.V. erschienen.

Die DTG hatte bei der Bundesärztekammer den Antrag gestellt, die Zusatzbezeichnung „Tropenmedizin" in „Tropen- und Reisemedizin" zu erweitern, bei im wesentlichen unverändertem Weiterbildungsgang, d.h. 1-jährige Tätigkeit in den Tropen, Subtropen oder in einem Entwicklungsland, 1-jährige Tätigkeit an einem Tropeninstitut und Teilnahme am 3-monatigen tropenmedizinischen Kurs. Dem stand ein Antrag des Fachverbandes gegenüber, eine eigenständige berufsbegleitend zu erwerbende Zusatzbezeichnung „Reisemedizin" einzuführen, die neben der Teilnahme an Grund- und Aufbaukursen von insgesamt 120 Stunden, die Teilnahme an wenigstens zwei reisemedizinischen Exkursionen in Ländern mit besonderer klimatischer oder gesundheitlicher Belastung sowie eine vierwöchige Hospitation in medizinischen Einrichtungen in entsprechenden Ländern und eine zweiwöchige Hospitation in einer reisemedizinisch tätigen Institution vorsah.

Zu Beginn der Anhörung erklärte der Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses, Dr. Koch, dass der Einführung einer eigenständigen Bereichsbezeichnung „Reisemedizin" einem Beschluß des Deutschen Ärztetages entgegenstehe, der der Bundesärztekammer vorgebe, die Zahl der Weiterbildungen zu reduzieren. Der Einführung eines gänzlich neuen Gebietes oder Bereiches in der Weiterbildungsordnung räume er von daher keinerlei Chancen vor dem Deutschen Ärztetag ein. Mit dieser Feststellung war der Antrag des Fachverbandes bereits zu Anfang der Anhörung praktisch vom Tisch.

Ebenfalls sehr rasch vom Tisch war ein zweiter, von der DTG gestellter Antrag, die 32-stündigen Zertifikatskurse als Befähigungsnachweis für „Reisegesundheitsberatung" in die Weiterbildungsordnung aufzunehmen. Da ein Befähigungsnachweis nur im Rahmen von Fachgebieten oder Schwerpunkten und nicht als eigenständige Weiterbildung vorgesehen sind, konnte auch dieser Antrag nicht zum Tragen kommen und wurde entsprechend bei der Anhörung auch nicht weiter diskutiert.

Die Diskussion konzentrierte sich schließlich auf die Erweiterung der bestehenden Zusatzbezeichnung „Tropenmedizin" in eine künftige Bereichsbezeichnung „Tropen- und Reisemedizin". Dabei stellten die Mitglieder des Weiterbildungsausschusses der DTG auch eine Reihe von kritischen Fragen. Als Problem wurde z.B. angesehen, dass nach der Ärztekammerstatistik in den letzten Jahren in allen Ärztekammern zusammen im Schnitt pro Jahr nur 8 Ärzte die Zusatzbezeichnung „Tropenmedizin" erworben hätten. Der Vorsitzende der DTG erklärte hierzu, dass bei einer Angliederung der Reisemedizin etwa 20 Ärzte künftig in „Tropen- und Reisemedizin" weitergebildet werden könnten. Zusätzlich würde dann seitens der DTG über die 32-stündigen Zertifikatskurse eine breite Fortbildung in die Ärzteschaft hinein erfolgen.

Auf den Einwurf des Vorsitzenden des Fachverbandes hin, dass bei einer Anbindung der Reisemedizin an die Tropenmedizin, die bisherigen rein auf die Tropenmedizin ausgerichteten Weiterbildungsinhalte und -zeiten an die Belange der Reisemedizin angepasst werden müßten, regte der Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses ein Treffen von DTG und Fachverband an, um eventuell einen gemeinsamen Vorschlag für eine Weiterbildung „Tropen- und Reisemedizin" zu unterbreiten. Als Zeithorizont hierfür wurden vom Vorsitzenden des Ausschusses 4 Wochen vorgegeben.

Das Treffen zwischen der DTG und dem Fachverband fand am 16. März in Berlin im Tropeninstitut statt. Um gegenüber der DTG eine vom Gesamtvorstand getragene Position einzunehmen, fand am selben Tag, noch vor dem Treffen, die ursprünglich für Ende März geplante Vorstandssitzung des Fachverbandes statt.

Am Treffen selbst, nahmen seitens des Fachverbandes der Vorsitzende, Prof. Kröger, sowie die beiden stellvertretenden Vorsitzenden, Dr. Klinsing und Dr. Krappitz, teil, seitens der DTG der Vorsitzende, Prof. Reisinger, und der Schriftführer, Prof. Buchhard, (anfänglich) sowie Dr. Schönfeld, Mitglied des Ausschusses Reisemedizin. Das Treffen beschränkte sich darauf, dass vom Vorsitzenden der DTG die vom Fachverband in seinem Antrag an die Bundesärztekammer vorgegebenen Weiterbildungsinhalte und Tätigkeiten nochmals aufgenommen wurden mit der Absicht, diese in die tropenmedizinsiche Weiterbildung einzuarbeiten. Zu einer Diskussion der aus der Sicht des Fachverbandes entscheidenden Fragen, der 1-jährigen Tätigkeit in den Tropen und 1-jährigen Tätigkeit an einem Tropeninstitut als Voraussetzung auch für die Reisemedizin, kam es erst gar nicht. Diese Fragen wurden vom Vorsitzenden der DTG mit dem Hinweis ausgeklammert, dies sei Bestandteil der bestehenden Weiterbildung für Tropenmedizin und hierüber könne nicht diskutiert werden. Für eine Weiterbildung in Tropenmedizin verständlich, nicht aber für die Weiterbildung in Reisemedizin. Damit war klar, dass ein einvernehmlicher Vorschlag für eine künftige Bereichsbezeichnung „Tropen- und Reisemedizin" zwischen Fachverband und DTG nicht zustande kommen würde. Dies bestätigte dann auch ein modifizierter Entwurf des Antrages der DTG an die Bundesärztekammer, der von der Grundtendenz mit einjähriger Weiterbildung in den Tropen und 1-jähriger Tätigkeit an einem Tropeninstitut sowie dem 3-monatigen tropenmedizinischen Kurs an den Eckpunkten der Weiterbildung für Tropenmedizin festhielt und der Reisemedizin lediglich eine vierwöchige Anerkennung auf diese Zeiten einräumt. Die Konsequenz dieses Vorschlages würde bedeuten, dass künftig nur die Tropenmediziner eine Qualifikation für Reisemedizin führen dürften oder mit anderen Worten, dass jeder, der Reisemediziner werden möchte, zunächst Tropenmediziner werden müsste.

Nachdem der vom Deutschen Fachverband Reisemedizin e.V. beantragten Einführung einer neuen berufsbegleitend zu erwerbenden Bereichsbezeichnungen „Reisemedizin" wegen der Vorgabe des Deutschen Ärztetages, die Zahl der Weiterbildungsgebiete und -bereiche zu verringern, vom Weiterbildungsausschuss der Bundesärztekammer keine Chancen eingeräumt werden, wäre es nach Auffassung des Fachverbandes in jedem Fall sinnvoller, an Stelle einer Anbindung an die Tropenmedizin, die Reisemedizin, wie in Anlage 5 des Entwurfes der Bundesärztekammer für eine neue (Muster-) Weiterbildungsordnung vorgesehen, bei der curriculäre Fortbildung anzusiedeln. Die curriculäre Fortbildung fällt zwar nicht unter die Weiterbildungsordnung, sie soll aber dennoch - nach Aussagen des Vorsitzenden des Weiterbildungsausschusses, Dr. Koch, - aufgrund höchstrichterlicher Entscheidung eine nach außen führbare Qualifikation ermöglichen.

Eine Einordnung der Reisemedizin in die curriculäre Fortbildung würde der Reisemedizin auch Zeit geben, sich als interdisziplinäres Fachgebiet und Tätigkeitsfeld inhaltlich zu festigen und auch interdisziplinär eigenständig weiterzuentwickeln. Die Reisemedizin lebt von den wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht nur der Tropenmedizin sondern auch der Flugmedizin, der Verkehrsmedizin, der Arbeitsmedizin, der Assistancemedizin, der Sportmedizin, der Tauchmedizin, der Höhenmedizin wie auch aller klinischer Fächer, insbesondere auch von den medizinischen Erkenntnissen der reisemedizinischen Beratung und Betreuung chronisch Kranker und anderer Risikogruppen. Die Anbindung der Reisemedizin an die Tropenmedizin oder an ein anderes etabliertes Fachgebiet/Fachbereich, würde eine eigenständige fachliche Weiterentwicklung der Reisemedizin verhindern oder zumindest stark einengen.
(E.K.)